Leistungen der Pflegekassen & Eigenkostenanteil

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt jedem Pflegebedürftigen monatlich ein Budget zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten Pflege oder des Pflegegeldes für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung. Sie haben also weiterhin Ihren vollen Anspruch auf Sachleistungen bzw. Pflegegeld!

Lediglich ein Eigenkostenanteil für Unterkunft und Verpflegung muss von Ihnen getragen werden. Gerne berechnen wir die Kosten für Sie auf Anfrage. Übrigens: Auch hier kann der Betrag der Entlastungsleistung (125 €/Monat) einbezogen werden. Die Fahrtkosten werden ebenfalls, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, von der Pflegekasse übernommen.

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Auch ein kostenloser Schnuppertag ist möglich.

Übrigens: Sollten Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen unser ambulanter Pflegedienst, das Service-Center Oberkirch, zur Verfügung.


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